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Zuschüsse für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung
Sie bieten Veranstaltungen der Erwachsenenbildung an: Vortrags-, Diskussionsveranstaltungen, Kurse, thematische Gesprächskreise, Seminare, thematische Einheiten in Gruppen.
Sie verstehen Ihre Erwachsenenbildungsarbeit als Angebot für eine interessierte Öffentlichkeit.
Dann können Sie öffentliche Gelder in Anspruch nehmen, aus Mitteln der Weiterbildungsgesetze Hessen und Rheinland-Pfalz.
Für HESSEN ist die Antragstellung ganzjährig wie folgt möglich: Für Veranstaltungen des
- 1. Halbjahres bis zum 31.08.
- 2. Halbjahres bis zum 31.01. des dem Bezuschussungsjahr folgenden Jahres
Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr. Die Förderung pro Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) betrug 2009:
- ca. 9 € bei Veranstaltungen ohne Übernachtung und
- ca. 29 € bei Veranstaltungen mit Übernachtung
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Antragstellung!
Für RHEINLAND-PFALZ ist die Antragstellung ganzjährig möglich, die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.
Der Stichtag für Anträge auf Zuschüsse zu Veranstaltungen ist der 31. Januar des Folgejahres.
Beratung, Unterstützung sowie die nötigen Unterlagen erhalten Sie von uns:
Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Fax: 0 61 51 / 66 90 -189
Internet: www.ebekhn.de
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Servicekontakt Hessen
Tel.: 0 61 51 / 66 90-193
dagmar.kaufmann.ageb
ekhn-net.de
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Servicekontakt Rheinland-Pfalz
Tel.: 0 61 51 / 66 90-183
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